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BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 9/61 |
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Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 9/61
Gleichwohl hat die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl auf dem Gebiete der Verwaltungsgerichtsbarkeit wie auf dem der Zivil- und der Strafgerichtsbarkeit einheitlich angenommen, daß den Formvorschriften genügt ist, wenn das Ziel der Klage oder des Rechtsmittels schon allein aus der Tatsache der Erhebung der Klage oder der Einlegung des Rechtsmittels klar erkennbar ist (vgl. BVerwGE 1, 222; 5, 37 [BVerwG 03.04.1957 - V C 415/56]; RGZ 145, 38, 39; 158, 346, 347/348; BGH NJW 1951, 153; RGSt 56, 225). - BVerwG, 12.04.1957 - IV C 52.56
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Auszug aus BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 9/61
Gleichwohl hat die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl auf dem Gebiete der Verwaltungsgerichtsbarkeit wie auf dem der Zivil- und der Strafgerichtsbarkeit einheitlich angenommen, daß den Formvorschriften genügt ist, wenn das Ziel der Klage oder des Rechtsmittels schon allein aus der Tatsache der Erhebung der Klage oder der Einlegung des Rechtsmittels klar erkennbar ist (vgl. BVerwGE 1, 222; 5, 37 [BVerwG 03.04.1957 - V C 415/56]; RGZ 145, 38, 39; 158, 346, 347/348; BGH NJW 1951, 153; RGSt 56, 225). - BVerwG, 03.04.1957 - V C 415.56
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Auszug aus BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 9/61
Gleichwohl hat die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl auf dem Gebiete der Verwaltungsgerichtsbarkeit wie auf dem der Zivil- und der Strafgerichtsbarkeit einheitlich angenommen, daß den Formvorschriften genügt ist, wenn das Ziel der Klage oder des Rechtsmittels schon allein aus der Tatsache der Erhebung der Klage oder der Einlegung des Rechtsmittels klar erkennbar ist (vgl. BVerwGE 1, 222; 5, 37 [BVerwG 03.04.1957 - V C 415/56]; RGZ 145, 38, 39; 158, 346, 347/348; BGH NJW 1951, 153; RGSt 56, 225). - RG, 25.06.1934 - IV B 34/34
Muß die Berufungsbegründung einen formulierten Antrag enthalten?
Auszug aus BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 9/61
Gleichwohl hat die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl auf dem Gebiete der Verwaltungsgerichtsbarkeit wie auf dem der Zivil- und der Strafgerichtsbarkeit einheitlich angenommen, daß den Formvorschriften genügt ist, wenn das Ziel der Klage oder des Rechtsmittels schon allein aus der Tatsache der Erhebung der Klage oder der Einlegung des Rechtsmittels klar erkennbar ist (vgl. BVerwGE 1, 222; 5, 37 [BVerwG 03.04.1957 - V C 415/56]; RGZ 145, 38, 39; 158, 346, 347/348; BGH NJW 1951, 153; RGSt 56, 225). - RG, 28.10.1938 - III 88/38
1. Unter welchen Umständen ist die Revision zulässig, wenngleich die …
Auszug aus BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 9/61
Gleichwohl hat die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl auf dem Gebiete der Verwaltungsgerichtsbarkeit wie auf dem der Zivil- und der Strafgerichtsbarkeit einheitlich angenommen, daß den Formvorschriften genügt ist, wenn das Ziel der Klage oder des Rechtsmittels schon allein aus der Tatsache der Erhebung der Klage oder der Einlegung des Rechtsmittels klar erkennbar ist (vgl. BVerwGE 1, 222; 5, 37 [BVerwG 03.04.1957 - V C 415/56]; RGZ 145, 38, 39; 158, 346, 347/348; BGH NJW 1951, 153; RGSt 56, 225).
- BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94
Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das …
Kann der Angriff gegen eine Verfügung nicht auf einzelne Teile der Verfügung beschränkt werden, so ergibt sich aus der bloßen Tatsache der Anfechtung, daß die Verfügung im ganzen angefochten wird (z.B. Senatsbeschlüsse vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 9/61 - und vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 12/85). - BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 12/85
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - …
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 9/61 - EGE VI, 55 ausgesprochen hat, ist derartigen Formvorschriften bereits dann genügt, wenn das Ziel der Klage oder des Rechtsmittels schon allein aus der Tatsache der Erhebung der Klage oder der Einlegung des Rechtsmittels klar erkennbar ist.Da der Ehrengerichtshof als Gericht des ersten Rechtszugs den Antrag in der Sache nicht überprüft hat und der Vortrag des Antragstellers auch in der Rücknahmeverfügung nicht erschöpfend gewürdigt ist, hält der Senat es nicht für sachdienlich, von einer Zurückverweisung abzusehen (vgl. § 25 FGG; § 538 Abs. 1 Nr. 1, § 540 ZPO; Senatsbeschlüsse v. 10. Juli 1961 - AnwZ (B) 18/61 - EGE VII, 7 und v. 24. April 1961 - AnwZ (B) 9/61 - EGE VI, 55).
Da eine Sachentscheidung nicht ergehen kann, muß die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens unterbleiben; der Ehrengerichtshof wird bei seiner abschließenden Entscheidung auch über diese Kosten zu befinden haben (Senatsbeschl. v. 24. April 1961 a.a.O.).
- BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 18/85
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Wie der Senat in seinem Beschluß vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 9/61 = EGE VI, 55 (zu § 39 Abs. 2 Satz 2 BRAO) ausgesprochen hat, ist derartigen Formvorschriften bereits dann genügt, wenn das Ziel der Klage oder des Rechtsmittels schon allein aus der Tatsache der Erhebung der Klage oder der Einlegung des Rechtsmittels klar erkennbar ist.Da der Ehrengerichtshof als Gericht des ersten Rechtszuges den Antrag auch in der Sache überprüft hat, hält der Senat es für sachdienlich, von einer Zurückverweisung abzusehen (vgl. § 25 FGG; § 538 Abs. 1 Nr. 1, § 540 ZPO; Senatsbeschlüsse v. 10. Juli 1961 - AnwZ (B) 18/61 = EGE VII, 7 und v. 24. April 1961 - AnwZ (B) 9/61 = EGE VI, 55).
- BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 13/88
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Nach dieser Rechtsprechung führt das Fehlen der Bezeichnung der Rechtsanwaltskammer und des angefochtenen Gutachtens noch nicht zur Unzulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung, wenn sich aus dem in seiner Gesamtheit zu würdigenden Sachverhalt der Antragsgegner und das angefochtene Gutachten ergeben; der Formvorschrift des § 38 BRAO ist genügt, wenn das Ziel des Antrags schon allein aus der Tatsache seiner Einreichung klar wird (Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1975 - AnwZ (B) 7/74; vom 6. November 1978 - AnwZ (B) 24/78; vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 11/81; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 9/61 und vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 12/85 zu § 39 Abs. 2 BRAO).Der Senat hält es deshalb für geboten, die Sache an den Ehrengerichtshof zurückzuverweisen, um ihm Gelegenheit zu geben, unter umfassender Würdigung aller hier maßgebenden Gesichtspunkte in der Sache zu entscheiden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 9/61 und vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 12/85).
- BGH, 09.12.1991 - NotZ 14/91
Gerichtliche Entscheidung über ein Gesuch um vorzeitige Bestellung zum …
Dabei genügt es, wenn das Ziel des Rechtsbehelfs schon allein aus der Tatsache der Erhebung des Rechtsbehelfs klar erkennbar ist (Beschlüsse des Senats für Anwaltssachen vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 9/61 = EGE 6, 55 f m.w.N.; vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 12/85 S. 5 zu dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach der BRAO; vom 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 12/91; Seybold/Hornig BNotO 5. Aufl. 1976 § 111 Rn. 36, s. auch Jessnitzer BRAO 5. Aufl. 1990 § 39 Rn. 1). - BGH, 06.11.1978 - AnwZ (B) 24/78
Versagung einer Rechtsanwaltszulassung - Jurist in einem Unternehmen
Damit ist der Formvorschrift des § 38 BRAO genügt (Beschluß des Senats vom 20. Januar 1975 - AnwZ (B) 7/74 - vgl. auch Beschluß vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 9/61 - EGE VI 55 - zu § 39 BRAO). - BGH, 21.03.1977 - NotZ 12/76
Formelle Anforderungen an die Anfechtung einer Rechtshandlung der …
Dann ist das Ziel des Antrags auf gerichtliche Entscheidung hinreichend klar erkennbar (BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluß vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 9/61 = EGE VI 55). - BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 7/74
Veurteilung eines Rechtsanwalts wegen Betrugs - Verzicht auf die Zulassung zur …
Das entspricht auch der Entscheidung des beschließenden Senats vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 9/61 - (EGE VI, 55) zu dem Formerfordernis des § 39 BRAO. - BGH, 27.06.1983 - AnwZ (B) 7/83
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Unkenntnis von …
Das Rechtsmittel ist nach § 42 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BRAO zulässig, soweit es sich nicht auch gegen die Anordnung des sofortigen Vollzugs der Rücknahmeverfügung richtet (§ 16 Abs. 5 Satz 5 BRAO; vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 9/61 = EGE VI 55; und vom 30. Juni 1980 - AnwZ (B) 7/80 -). - BGH, 08.12.1995 - AnwZ (B) 45/95
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf …
Der Senat hat die Sache daher an den Anwaltsgerichtshof zurückverwiesen (vgl. Senatsbeschluß vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 9/61). - BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 7/80
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist - …
- BGH, 06.11.1961 - AnwZ (B) 38/61
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Statthaftigkeit einer Beschwerde